Die im Haushaltsplan eingeplanten Einnahmen aus der Gebühr können im Wesentlichen aus Geldern des Programms „Starke Heimat“ der Landesregierung ersetzt werden.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.8.2019 wurde den Stadtverordneten der Stadt Nidda eine Modellrechnung zu den finanziellen Auswirkungen der Abschaffung der Straßenbeitragssatzung auf den Haushalt vorgelegt. Nach Ansicht der CDU sei die Rechnung allerdings zu negativ. So wurde unter anderem angenommen, in den nächsten Jahren müssten jährlich etwa eine Mio. Euro gegenfinanziert werden. Auf Vorschlag des Magistrats seien in der aktuellen Haushaltsplanung im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2022 aber nur ca. 700.000,- pro Jahr eingeplant. Erfahrungsgemäß würden einzelne Baumaßnahmen sicher noch zeitlich verschoben, so dass der Betrag sinkt. Die Kosten ließen sich darüber hinaus noch deutlich senken, wenn verstärkt dazu übergegangen würde, anstelle von grundhaften Sanierungen nur die Oberfläche einer Straße wiederherzurichten. Dieses Konzept wird von anderen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert.

Weiterhin müsse berücksichtigt werden, dass bei einem Verzicht auf die Straßenbeitragssatzung die hohen Kosten für deren Abrechnung wegfallen. An Personalkosten und Kosten für externe Berater könne ein Betrag in der Größenordnung von etwa 100.000,- Euro p.J. eingespart werden. An reinen Baukosten, die durch die Straßenbeitragssatzung finanziert werden sollen, sei jährlich nur mit 400.000,- bis 500.000,- Euro zu rechnen.

Dieser Betrag kann nach Ansicht der CDU aus dem Programm „Starke Heimat“ der Landesregierung finanziert werden. Nach einer Modellrechnung des Hessischen Finanzministeriums könne die Stadt Nidda mit rund 450.000,- jährlich rechnen, die dem Haushalt zugute kommen. Zusätzlich seien in dem Programm noch sachbezogene Förderungen vorgesehen, die den Haushalt an anderen Stellen (Kinderbetreuung, Gesundheitsvorsorge etc.) entlasten können. Dies gibt dem Haushalt nach Meinung der CDU so viel Luft, dass dauerhaft auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet werden könne.

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