„Die CDU-Fraktion beantragt die unverzügliche Bildung eines Akteneinsichtsausschusses „Verkauf Kurhaus Bad Salzhausen “ gemäß § 50 Absatz 2 HGO.“ Der Haupt- und Finanzausschuss einschl. Haushaltskonsolidierung sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus, Marktwesen und Städtepartnerschaften soll die Aufgaben dieses Akteneinsichtsausschusses übernehmen. Die Akteneinsicht soll umfassen: Alle Akten, Unterlagen, Gesprächsprotokolle und –notizen, den Pachtvertrag mit dem letzten Pächter sowie den Kaufvertrag mit Herrn Hans-Jürgen Eckhardt.

 

Begründung: Die CDU-Fraktion hat seit Oktober 2015 mehrere Anfragen zum Eigentümerwechsel des Kurhauses gestellt, die vom zuständigen Dezernenten nicht ausreichend beantwortet wurden. Durch die Akteneinsicht sollen Fragen, die unter anderem die Zahlung eines „Verhandlungspaktes“ von 60.000 € betreffen, geklärt werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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